Umzugsmeister Schaumburg
Herzlich Willkommen bei den besten

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr verehrte Kunden,


wir weisen Sie höflichst darauf hin, dass bei jeden abgeschlossenen Auftrag (Telefonisch sowie schriftlich oder über unsere Buchungs-APP) unsere AGBs gelten. Umzügsverträge sind gelten nicht zum Widerrufsrecht und müsssen somit falls kein triftiger Grund vorliegt kostenpflichtig storniert werden.


1. Leistungen
(1) Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der
größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Ab-
senders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
(2) Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorher-
sehbare Aufwendungen, sind diese, sofern sie der Möbelspe-
diteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte,
durch den Absender zuzüglich einer angemessenen Vergü-
tung zu ersetzen.
(3) Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungs-
umfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten ein-
schließlich einer angemessenen Vergütung zu ersetzen.
(4) Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes
vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Dübel-, Elektro-, Sani-
tär- und sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.
(5) Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der
Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
(6) Bei Verträgen mit anderen als Verbrauchern gelten ergän-
zend die Logistik-AGB 2019. Diese sind auf www.amoe.de/
logistikagb abrufbar. Soweit sich einzelne Klauseln widerspre-
chen, gehen die AGB Umzug 2022 den Logistik-AGB 2019 vor.


2. Beiladungstransport
Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.


3. Beauftragung Dritter
Der Möbelspediteur kann, soweit nichts anderes vereinbart ist, ei-
nen weiteren ausführenden Möbelspediteur mit der Durchführung
des Umzugs beauftragen



4. Hinweispflichten des Absenders

(1) Soweit der Absender keine Verpackung und Kennzeichnung
durch den Möbelspediteur wünscht, weist der Möbelspedi-
teur den Absender auf den Haftungsausschluss gem. § 451 d
Abs. 1 Ziff. 2 HGB hin. Zur Überprüfung des vom Absender ver-
packten Gutes ist der Möbelspediteur weder berechtigt noch
verpflichtet, außer in Fällen der offensichtlichen Ungeeignet-
heit der Verpackung.
(2) Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender
verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, wel-
cher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. Gefähr-
liches Gut im Rahmen des Umzugs sind feuer- oder explosi-
onsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende,
giftige, ätzende, übelriechende oder ähnliche Güter. Dazu
zählen insbesondere Akkus, Batterien, Brenn- und Heizmittel,
Chemikalien, Gase, Lösungsmittel, Munition, etc.
(3) Für Umzugsgut, das aufgrund seiner Größe oder seines Ge-
wichtes und der Bedingungen am Zielort nicht ohne die Ge-
fahr von Beschädigungen entladen werden kann, hat der
Möbelspediteur vom Absender Weisungen einzuholen. Bei
Beförderungs- oder Ablieferungshindernissen gilt § 419 HGB.


5. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur
mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festge-
stellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.


6. Weisungen und Mitteilungen
Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durch-
führung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den
beauftragten Möbelspediteur zu richten.


7. Bestimmung des Umzugsgutes
Die Bestimmung des Umzugsgutes obliegt dem Absender.



8. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
(1) Das vereinbarte Entgelt einschließlich der Ansprüche des Mö-
belspediteurs gem. Ziffern 1. Abs. 2 und Abs. 3 dieser Bedin-
gungen ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde,
bei Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Ver-
ladung, fällig.
(2) Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am
Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet.
(3) Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht
nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut an-
zuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des
Absenders, bis zur Zahlung des Entgelts und der bis zu diesem
Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt
der Absender seiner Zahlungsverpflichtung auch dann nicht
nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwer-
tung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
(4) Die Pfandverwertung erfolgt nach den gesetzlichen Bestim-
mungen mit der Maßgabe, dass bei Ausübung des gesetz-
lichen Pfandrechts des Möbelspediteurs die Androhung des
Pfandverkaufs und die erforderlichen Benachrichtigungen an
den Absender zu richten sind.
(5) § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.


9. Rücktritt und Kündigung
(1) Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne
von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein
gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.

(2) Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen.
(3) Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur entweder
(a) das vereinbarte Entgelt, das etwaige Standgeld sowie
zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen,
was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwen-
dungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwer-
ben böswillig unterlässt;
(b) oder pauschal ein Drittel des vereinbarten Entgelts ver-
langen. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Ri-
sikobereich des Möbelspediteurs zuzurechnen sind, so
entfällt der Anspruch auf Fautfracht nach Ziffer 3. b.; in
diesem Falle entfällt auch der Anspruch nach Ziffer 3. a.
soweit die Beförderung für den Absender nicht von Inte-
resse ist.


10.Gerichtsstand
(1) Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses
Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen,
die mit dem Umzugs- oder Lagervertrag zusammenhängen,
ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender be-
auftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, aus-
schließlich zuständig.
(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit anderen als
Vollkaufleuten gilt § 30 ZPO.


11. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.


12. Datenschutz
Bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gilt die
Datenschutzerklärung des Möbelspediteurs.


13. Schlichtungsstelle Umzug
Der beauftragte Möbelspediteur ist verpflichtet, an Streitbeile-
gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzu-
nehmen. Zuständig für ihn ist die „Schlichtungsstelle Umzug“ beim
Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
Schulstraße 53, 65795 Hattersheim
www.schlichtungsstelle-umzug.d